Patienten-Testament ( = Verfügung über ärztliche Behandlung ) Viele Menschen
wünschen , dass sie im Alter einmal in Ruhe und Würde sterben dürfen und das Leben nicht mit allen Mitteln der modernen Intensivmedizin künstlich verlängert wird. So ausgedrückt, werden wohl die meisten Menschen diesem Satz zustimmen können . Die Schwierigkeit liegt aber in der praktischen Abgrenzung : oft weiß man eben nicht, ob und wieweit sich ein alter Mensch wieder erholen kann und wird. Andererseits wäre es sicher auch nicht in Ordnung,
einem vorher rüstigen alten Menschen , der plötzlich eine schwere Krankheit bekommt, nur wegen seines Alter eine Therapie zu verweigern, die ihn möglicherweise vollständig wiederherstellt .Leider sind die Erfolgsaussichten einer Therapie im höheren Alter vorher oft nur grob abzuschätzen. und für den konkreten Einzelfall gibt eine statistische Aussage keinerlei Sicherheit. Die wichtigste umstrittene Maßnahme in diesem Zusammenhang ist wohl die künstliche Ernährung durch PEG, wobei der medizinische Nutzen dieser Maßnahme inbezug auf Lebenverlängerung paradoxerweise sogar umstritten ist. Eine eingehende Diskussion über die Problematik des PEG findet sich auf der Seite über künstliche Langzeiternährung durch PEG. Generell wird die Lebensqualität eines hinfälligen, pflegebedürftigen und kranken Menschen individuell sehr unterschiedlich beurteilt, wobei ethische und religiöse Überlegungen eine große Rolle spielen. Aus meiner langjährigen Erfahrung mit alten Menschen stelle ich zunehmend fest, daß früher zufriedene und ausgeglichene Menschen dies oft auch noch im Pflegefall sind: Sie freuen sich über jedes nette Wort und jede nette Geste des Pflegepersonals, sie freuen sich über Radiomusik und über das tägliche Essen und scheinen eigentlich nicht unglücklich zu sein, selbst wenn
sie das Bett nicht mehr verlassen können. Andere Menschen hingegen, die auch schon in jungen Jahren viel klagten und im Grunde unzufrieden waren, sind es natürlich in einem Pflegefalle erst recht. Es wäre sicher falsch und ungerecht, diese unterschiedlichen Menschen gleich zu behandeln und ihre Individualität zu vernachlässigen. Bei der Abfassung eines
Patiententestamens empfiehlt es sich auch, für den Fall einer notwendigen Betreuung ( früher Entmündigung genannt ) eine Vertrauensperson hierfür zu benennen; es ist natürlich sinnvoil, denjenigen vorher zu fragen, ob er diese Aufgabe auch wahrnehmen möchte und kann. Inzwischen versuchen manche Juristen auf manngifaltige Weise, die Gültigkeit eines
derartigen Patiententestaments infrage zu stellen. Um ganz sicher zu gehen, wird empfohlen, das Testament in größeren Abständen . z.B. alle 2 - 3 Jahre neu zu unterschreiben. Weiter ist ein Hinweis auf eine konkrete Situation sehr überzeugend, wenn z.B. ein Bekannter lange Zeit mit allen Mitteln und unter belastenden Umständen am Leben gehalten wurde. Ein derartiges
Beispiel unterstreicht, daß der Verfasser des Patiententestaments über derartige Situationen eingehender nachgedacht hat und die Entscheidung daher gut begründet ist. Daher habe ich folgenden Entwurf für ein Patiententestament gemacht, der die o.g. Erwägungen berücksichtigt, soweit dies möglich ist . Um den juristischen Anforderungen voll zu
genügen , empfiehlt es sich , handschriftlich mit Ort, Datum und voller Unterschrift zu unterzeichnen. Es gibt inzwischen eine Fülle von Vorschlägen für Patientestamente, die aber zum Teil sehr umständlich, schwer verstehbar und zu lang sind: www.ekd.de/patientenverfugung patiententestament.de |